Strukturen und Mitgliedschaft

Die Geschäfte wird der Vorstand führen, der an der ersten Mitgliederversammlung im Frühjahr 2022 gewählt wird. Um die neuen Aufgaben des Berufsverbandes erfolgreich umzusetzen, wird es mehr Ressourcen brauchen als bisher. Daher ist denkbar, eine Geschäftsführung einzurichten. Diese Fragen wird der Vorstand diskutieren und in die Mitgliederversammlung einbringen. Die Entscheidung liegt bei den Mitgliedern.

Gemäss Zusammenschlussvertrag bleiben die bestehenden Vorstände als Übergangsvorstand im Amt. An einer Gründungsversammlung im Frühjahr 2022 wird ein neuer Vorstand gemäss den neu geltenden Statuten gewählt.

An einer Gründungsversammlung im Frühjahr 2022 wird der Vorstand des neuen Berufsverbandes gewählt. Bei dieser Gelegenheit wird auch das Präsidium gewählt.

Über die Höhe des Mitgliederbeitrags entscheiden die Mitglieder. Voraussichtlich wird der Mitgliederbeitrag anfangs ähnlich hoch sein wie bisher. Falls die Mitglieder die Einrichtung einer Geschäftsführung beschliessen, damit der Berufsverband seine neuen Aufgaben auch umsetzen kann, muss diese auch finanziert werden. Dafür ist neben Beiträgen der Landeskirchen und Bistümer auch eine massvolle Erhöhung der Mitgliederbeiträge denkbar.

Mitglied des neuen Verbandes können alle Menschen werden, die die Seelsorge im Gesundheitswesen unterstützen wollen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die als Seelsorgerin oder Seelsorger in einem Spital, einer Klinik, einem Heim, einer Institution zur Langzeitpflege oder der ambulanten Versorgung tätig sind.

Gemäss Zusammenschlussvertrag bleibt die Mitgliedschaft bis auf Widerruf bestehen. Die Verbände informieren alle Mitglieder rechtzeitig über den Zusammenschluss und den Umstand, dass eine Mitgliedschaft aktiv beendet werden muss.

Allgemeines

Grundsätzlich können auch Seelsorgerinnen und Seelsorger anderer Konfessionen oder Religionen Mitglied des Berufsverbandes werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass in den nächsten Jahren nur sehr wenige Interesse an einer Mitgliedschaft haben werden.

Die Qualitätssicherung und -entwicklung der Seelsorge im Gesundheitswesen ist ein zentrales Anliegen des Berufsverbands. Nationale Standards zu definieren und durchzusetzen ist ein wichtiger Schritt, um Seelsorge als spezialisierte Fachdisziplin im Gesundheitswesen zu profilieren. Voraussichtlich wird dies in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt in der Arbeit des Berufsverbandes sein.

Bei der Erarbeitung nationaler Standards zu Seelsorge im Gesundheitswesen wird die Mitgliederversammlung einbezogen. Sie wird schliesslich auch über die Einführung entscheiden.

Ihre/Deine Fragen sind wichtig!

Fragen zum geplanten Berufsverband, den neuen Statuten oder dem Zusammenschlussvertrag können via Email an feedback(a)bsg-apa.ch gerichtet werden.